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            Informationen rund um die Tauchtauglichkeit

Wie oft sollten Sie sich untersuchen lassen?
Wer darf Zeugnisse zur Tauglichkeit Sporttauchen ausstellen?
Empfehlungen zur Tauchtauglichkeit
Untersuchungsbögen und Zertifikat für die Tauchtauglichkeit
Negative Erfahrungen mit nicht fachkundigen Ärzten
Ausbildungsmöglichkeiten für Ärzte
Abrechnungsmöglichkeit der Tauchtauglichkeitsuntersuchung (Empfehlung der GTÜM)

 



Wie oft sollten Sie sich untersuchen lassen?

Das Sporttauchen erfreut sich zunehmender Beliebtheit, und die Zahl der Tauchanfänger wie auch der erfahrenen Taucher steigt weiterhin an. Um Tauchunfällen vorzubeugen, werden seit einiger Zeit regelmäßige medizinische Kontrollen empfohlen oder sogar vorgeschrieben.

Wie oft sollten Sie sich untersuchen lassen?

Das Untersuchungsintervall ist vom Lebensalter abhängig. Die GTÜM empfiehlt die Untersuchung:

  • spätestens nach 3 Jahren, wenn Sie zwischen 18 und 39 Jahre alt sind
  • spätestens nach 1 Jahr, wenn Sie unter 18 Jahre alt sind.
  • spätestens nach 1 Jahr, wenn Sie 40 Jahre oder älter sind.

Wer darf Zeugnisse zur Tauglichkeit Sporttauchen ausstellen?

Die offiziellen Tauglichkeitszertifikate der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) und der Österreichischen Gesellschaft für Tauch- und Hyperbarmedizin (ÖGTH) dürfen von allen Ärzten, die sich an die aktuellen Empfehlungen der Gesellschaften halten, ausgestellt werden.

Die GTÜM unterhält eine online abrufbare Datenbank mit GTÜM Ärzten in Deutschland, die fachkundig Tauchtauglichkeitsuntersuchen durchführen.

Die ÖGTH unterhält eine online abrufbare Liste mit ÖGTH Ärzten in Österreich, die fachkundig Tauchtauglichkeitsuntersuchen durchführen.
 

 

Empfehlungen zur Tauchtauglichkeit der GTÜM e.V.

Die aktuellen Empfehlungen der GTÜM e.V. zur Tauchtauglichkeit sind als Buch veröffentlicht unter dem Namen: "Checkliste Tauchtauglichkeit - Untersuchungs-Standards und Empfehlungen der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) und der Österreichischen Gesellschaft für Tauch- und Hyperbarmedizin (ÖGTH)" (Gentner-Verlag, ISBN 978-3-87247-681-4, 368 Seiten, € 30,–). zum Bestellformular


Untersuchungsbögen und Zertifikat für die Tauchtauglichkeit


Untersuchungsbogen und Zertifikat tragen das Copyright © der GTÜM e.V. und der ÖGTH. Die Weitergabe über elektronische Medien außerhalb von www.gtuem.org und www.oegth.at ist untersagt.

Hinweis: Die Zertifikate dürfen nur von Ärzten verwendet werden, die sich an die die Standards für die Tauchtauglichkeit von GTÜM und ÖGTH halten.

PDF Versionen:

Ärztliches Zeugnis: Tauglichkeit für das Sporttauchen Leerformular (52 KB)

GTÜM/ÖGTH Untersuchungsbogen Leerformular (76 KB)

Ärztliches Zeugnis: Tauglichkeit für das Sporttauchen Ausfüll-Formular (73 KB)

GTÜM/ÖGTH Untersuchungsbogen Ausfüll-Formular (112 KB)


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Negative Erfahrungen mit nicht fachkundigen Ärzten

Untersuchungen der Tauchtauglichkeit von Sporttauchern werden noch zu häufig von Ärzten durchgeführt, die sich in keiner Weise dazu qualifiziert haben oder deren entsprechender Kursus ein Jahrzehnt zurück liegt. Das führt zu der paradoxen und peinlichen Situation, dass der gut informierte Sporttaucher über den erforderlichen Untersuchungsgang und die im Einzelfall zu bedenkenden Kontraindikationen auch schon mal deutlich besser Bescheid weiß, als der eigentlich damit beauftragte Arzt.

Hierzu ein authentisches Beispiel aus einer Vielzahl von Zuschriften aus der Sporttaucherszene, wobei die Namen der beteiligten Personen bekannt sind, hier aber verständlicherweise nicht genannt werden können:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Arzt (Name bekannt) bietet auch eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung zum Preis von EUR 30,- an.

Ich habe mich heute dieser Untersuchung bei Dr. XYZ unterzogen, und kann nur sagen, dass diese in meinen Augen völlig ungenügend war. Ich habe mir Ihre Richtlinien (die der GTÜM, wie sie derzeit noch im Internet veröffentlicht sind, Anmerkung) angesehen und festgestellt, dass bei mir lediglich Ohren und Nase untersucht wurden. Kein Gespräch, keine Krankenvorgeschichte, kein Lungenfunktionstest, kein EKG, keine Blutabnahme ... nichts! Ich denke, dass so etwas nicht in Ihren Sinne ist!

Als Ergebnis habe ich nun eine formlose "Tauchfähigkeitsbescheinigung", in der zu lesen ist: "O. g. genannter Patient wurde heute von mir untersucht. Der HNO-Spiegelbefund war insgesamt unauffällig. Die Trommelfelle sind beiderseits reizlos und intakt. Es besteht ein normales Hörvermögen beiderseits. Aus HNO-ärztlicher Sicht bestehen keinerlei Bedenken gegen das Ausüben des Tauchsports."

Zusätzlich hat er mir ein Nasenspray verschrieben, um einen besseren Druckausgleich zu ermöglichen, da ich wohl eine Verkrümmung der Nasenscheidewand habe, die den Ausgleich möglicherweise behindern könne. Bei meinen Recherchen habe ich jedoch gelernt, dass dringend davon abgeraten wird, nach Verwendung von Nasenspray oder -tropfen zu tauchen, da die Wirkung während des Tauchgangs nachlassen könnte und somit ein Druckausgleich unmöglich wird. Die erneute Applikation des Medikaments ist unter Wasser praktisch unmöglich.

Ich denke daher, dass das, was ich heute bei diesem Arzt erfahren habe nicht nur wertlos (das werde ich auf dem Konto ’Lehrgeld’ verbuchen :-)), sondern unter Umständen sogar schädlich ist.

Mit freundlichen Grüßen (Name bekannt)"

Ausbildungsmöglichkeiten für Ärzte

Die tauchmedizinischen Fachgesellschaften von Deutschland, Österreich und der Schweiz bieten speziell zugeschnittene Ausbildungsmöglichkeiten an, die für Ärzte aller Fachrichtungen zugänglich sind und das für die tauchmedizinische Untersuchung notwendige Wissen vermitteln. Die zuständigen nationalen medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften übernehmen damit ein gehöriges Maß an Verantwortung und die durch sie qualifizierten Ärzte haben ihrerseits die Verpflichtung zur Fortbildung übernommen. 

Zum Thema Abrechnungsmöglichkeit der Tauchtauglichkeitsuntersuchung hat die GTÜM eine Empfehlung ausgearbeitet.


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