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Ausbildungs-Richtlinien der GTÜM e.V. für tauch- und hyperbarmedizinische Qualifikationen von Ärzten
Gültig ab 01.10.2002 - Version 1.3 (geänderte Fassung vom 01.03.2004)

Geänderte Fassung vom 01.03.2004

Seit der Veröffentlichung der neuen Ausbildungs-Richtlinien haben sich einige Dinge ergeben, die eine Überarbeitung und Aktualisierung erforderlich machten.

  1. Im Rahmen der Diplomvergabe überprüft die GTÜM e.V. nicht mehr die Tauchtauglichkeit oder Druckkammertauglichkeit der Antragsteller. Wir verweisen diesbezüglich auf unsere Empfehlungen zur Tauchtauglichkeit sowie insbesondere auf gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Vorgaben. Deren Einhaltung ist durch den Antragsteller in eigener Verantwortung sicherzustellen (alle Diplome).
  2. Für die Erneuerung der Diplome I und II gibt es jetzt neben der Absolvierung von Auffrischungs-Kursen alternativ die Möglichkeit eine Auffrischung der Kenntnisse durch die Teilnahme an Kongressen und Workshops nachzuweisen (Punkt G).
  3. Aufgrund der neuen Zusatzbezeichnung Notfallmedizin, welche die Fachkunde Rettungsdienst ablöst, wird für Diplom II nicht mehr die Fachkunde Rettungsdienst, sondern die Absolvierung des Kurses zur Erlangung der Fachkunde Rettungsdienst oder der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin gefordert.
  4. Die Inhalte der Kurscurricula wurden aufgrund der bisherigen Erfahrungen angepasst. Überrepräsentierte Themen wurden gekürzt, in allen Kursen wurden Unterrichtseinheiten für freie Themen geschaffen sowie Zeit für die Prüfungen.
  5. Die Unterrichtshöchstdauer pro Kurstag wurde festgelegt, um Auswüchsen zu begegnen (Punkt D). In diesem Zuge wurde der Gesamtumfang der Unterrichte in Kurs I von 30½ auf 30 Unterrichtseinheiten reduziert.
  6. Nach Ablauf der Übergangsregelung zum 01.01.2004 konnten die Richtlinien in diesem Punkt vereinfacht werden (Punkt H).
  7. Alt-Diplome: Wir weisen darauf hin, dass alle nach den ersten Weiterbildungs-Richtlinien von 1996 erworbenen Diplome auch nach Ablauf der Übergangsregelung am 31.12.2003 ihre Gültigkeit behalten. Für diese Diplome besteht keine zeitliche Beschränkung ihrer Gültigkeit auf 3 Jahre. Wer ein solches Diplom besitzt, kann ein Diplom nach den neuen Richtlinien erwerben ohne sein altes Diplom zu verlieren.
  8. Zur Übersicht über die einzureichenden Unterlagen wurde für Antragsteller eine "Checkliste" erstellt
    (im Anhang).
  9. Aus datenschutzrechtlichen Gründen entfällt die Unterschrift der Kursleitung auf dem "Bewertungsbogen für Kurse nach GTÜM-Richtlinien" (im Anhang).


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

A.Diplome der GTÜM e.V.

I.    Diplom "Tauchtauglichkeits-Untersuchungen" (Medical Examiner of Divers)
II.   "Taucherarzt"-Diplom (Diving Medicine Physician)
III.  "Druckkammerarzt"-Diplom (Hyperbaric Medicine Physician)
IV.  Diplom "Tauch- und Hyperbarmedizin" (Diving and Hyperbaric Medicine Consultant)


B.Kurs-Curricula

1.   Physiologie und Pathologie beim Tauchen und bei Überdruckexposition
2.   Tauchtechnik und Sicherheit
3.   Tauchtauglichkeit
4.   Tauchunfälle
5.   Klinische HBO-Therapie
6.   Verschiedenes
7.   Praktische Übungen
8.   Freie Themen
Unterrichts-Umfang


C.  Anerkennung der Kursleitung durch die GTÜM e.V.

D.  Anerkennung von Kursen durch die GTÜM e.V.

E.  Bestätigung der Vermittlung der Kursinhalte

F.  Ausstellung der Diplome durch die GTÜM e.V.

G. Auffrischungs-Kurse und Weiterbildungs-Veranstaltungen

H. Übergangsregelungen

Anhang


 


 


Vorwort

Im Jahr 1996 hat die GTÜM erstmals Ausbildungs-Richtlinien für die tauch- und hyperbarmedizinische Weiterbildung von Ärzten herausgegeben. Damals geschah dies mit dem Ziel einer führbaren Zusatzbezeichnung für unseren Fachbereich. In einem Ausschuss unter der Leitung von Dr. Bettinghausen wurden in Anlehnung an vergleichbare Bestimmungen für die Anerkennung als Flugmediziner Unterrichtskonzepte und Erfahrungen der führenden Weiterbildungszentren in Deutschland zusammengeführt. Nach diesen Standards wurden in den letzten Jahren Hunderte von Ärzten zu Taucherärzten und Hyperbarmedizinern weitergebildet. Das Ziel einer entsprechenden Zusatzbezeichnung konnte bis heute leider nicht verwirklicht werden. In dieser Situation befinden wir uns aber gemeinsam mit vielen anderen Fachgesellschaften.

In die Überlegungen für die Erstellung neuer Richtlinien floss vieles ein: Erfahrungen der bisher weitergebildeten Kollegen und Erfahrungen der Weiterbilder mit den bisherigen Richtlinien, zunehmende Bestrebungen nach kontinuierlicher medizinischer Weiterbildung (´continuous medical education´), die Vergleichbarkeit der Diplome von Schwester-Fachgesellschaften im europäischen Umfeld und die gegenseitige Anerkennung dieser Diplome, sowie die Sicherung des Weiterbildungsniveaus und die Verbesserung der Qualitätskontrolle. Die neuen GTÜM-Diplome entsprechen dabei auch den Weiterbildungsstandards für Diplome des ´Joint Medical Subcommittee´ von ECHM (European Committee for Hyperbaric Medicine) und EDTC (European Diving Technology Committee).

Auf dieser Grundlage können z.B. von der GTÜM auch tauchmedizinische Kurse anerkannt werden, die von der Österreichischen Gesellschaft für Tauch- und Hyperbarmedizin (ÖGTH) anerkannt wurden, da die Weiterbildungsrichtlinien unserer österreichischen Schwestergesellschaft ebenfalls den EDTC/ECHM-Standards entsprechen. Im Zweifel sollte die Anrechenbarkeit ausländischer Kurse vor Kursbeginn geklärt werden.

Die GTÜM-Diplome werden zur besseren internationalen Verwendbarkeit in deutscher und englischer Sprache ausgestellt.

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A. Diplome der GTÜM e.V.

I. Diplom "Tauchtauglichkeits-Untersuchungen" (Medical Examiner of Divers)
  1. Approbation als Arzt
  2. Erfolgreiche Absolvierung eines von der GTÜM e.V. anerkannten Kurs I
  3. Tauchausbildung - CMAS* / PADI OWD oder äquivalent
    (Ausnahmen möglich, wenn wichtige Gründe gegen eine Tauchtauglichkeit bestehen)
  4. Gültigkeit 3 Jahre
  5. Erneuerung des Diploms bei
    - Nachweis von 20 Untersuchungen von Tauchern nach GTÜM-Richtlinien oder Druckkammer-
      Tauglichkeiten in den letzten 3 Jahren und
    - Absolvierung von Auffrischungs-Kursen über Inhalte von Kurs I oder Teilnahme an alternativen,
      von der GTÜM e.V.
      anerkannten Veranstaltungen mit insgesamt 16 Übungseinheiten in den letzten 3 Jahren
      (siehe Punkt G)

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II. "Taucherarzt"-Diplom (Diving Medicine Physician)
  1. Diplom "Tauchtauglichkeits-Untersuchungen" (GTÜM e.V.)
  2. Erfolgreiche Absolvierung eines von der GTÜM e.V. anerkannten Kurs II
  3. Kurs zur Erlangung des Fachkundenachweis Rettungsdienst oder Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
  4. 3 Monate ärztliche Tätigkeit in einer Anästhesieabteilung oder auf einer Intensivstation
  5. Gültigkeit 3 Jahre
  6. Erneuerung des Diploms bei
    - Nachweis von 20 Untersuchungen von Tauchern nach GTÜM-Richtlinien oder Druckkammer-
      Tauglichkeiten in den letzten 3 Jahren,
    - Absolvierung von Auffrischungs-Kursen über Inhalte von Kurs I oder Teilnahme an alternativen,
      von der GTÜM e.V.
      anerkannten Veranstaltungen mit insgesamt 16 Übungseinheiten in den letzten 3 Jahren
      (siehe Punkt G)
    - Bei Zeiträumen von über 3 Jahren seit der Diplomverleihung / der letzten Diplomverlängerung
      ist ein neuer Kurs II nachzuweisen.

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III. "Druckkammerarzt"-Diplom (Hyperbaric Medicine Physician)
  1. "Taucherarzt"-Diplom (GTÜM e.V.)
  2. Erfolgreiche Absolvierung eines von der GTÜM e.V. anerkannten Kurs III
  3. 6 Monate ärztliche Tätigkeit in einer Anästhesieabteilung oder auf einer Intensivstation
  4. 6 Monate ärztliche Tätigkeit an einem von der GTÜM e.V. anerkannten Druckkammerzentrum
  5. Gültigkeit 3 Jahre
  6. Erneuerung des Diploms bei
    - Teilnahme an drei Kongressen/Konferenzen (UHMS, EUBS oder GTÜM) in den letzten drei Jahren,
       alternative Weiterbildungen (z.B. Workshops) müssen von der GTÜM e.V. anerkannt sein,
    - ärztlicher Tätigkeit an einem von der GTÜM e.V. anerkannten HBO-Druckkammerzentrum während
      der letzten drei Jahre,
      alternativ Nachweis einer aktuellen 80 Std. Hospitation als Arzt an einem von der GTÜM e.V.
      anerkannten HBO-Druckkammerzentrum.

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IV. Diplom "Tauch- und Hyperbarmedizin" (Diving and Hyperbaric Medicine Consultant)
  1. "Taucherarzt"-Diplom (GTÜM e.V.)
  2. Diplom "Druckkammerarzt" (GTÜM e.V.)
  3. Facharzt-Urkunde
  4. Mitgliedschaft in der GTÜM e.V.
  5. Nachweis umfassender Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Tauchmedizin und der hyperbaren Sauerstofftherapie
    Erläuterung: Die Erfahrung, die einen Experten auf dem Gebiet der Tauch- und Hyperbarmedizin ausmacht, kann nicht in Kursen erworben werden. Kandidaten haben zusammen mit den o.g. Nachweisen ihren Lebenslauf unter besonderer Berücksichtigung der erworbenen spezifischen Erfahrungen und Kenntnisse einzureichen (Tätigkeit an einer HBO-Druckkammer, Management physiologisch-medizinischer Aspekte von Tauchaktivitäten, wissenschaftliche Tätigkeit, Lehrtätigkeit, Veröffentlichungen usw.)
  6. Das Diplom wird durch die GTÜM e.V. in Einzelfallentscheidung verliehen, bei besonderer Qualifikation kann von den genannten Anforderungen abgewichen werden, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  7. Gültigkeit 3 Jahre
  8. Erneuerung des Diploms bei Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an entsprechenden Kongressen, Seminaren und Workshops (z.B. UHMS, EUBS oder GTÜM) in den letzten drei Jahren

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B. Kurs-Curricula

Alle Kurse schließen mit einer schriftlichen Prüfung über die Unterrichtsinhalte ab. Für die erfolgreiche Absolvierung eines Kurses ist das Bestehen der Abschlussprüfung erforderlich. Die römischen Ziffern (I/II/III) in der Spalte "Unterrichtsthema" benennen die Kurse, in dem dieses Einzelthema behandelt werden soll. 

1. Physiologie und Pathologie beim Tauchen und bei Überdruckexposition

           Kurs

I

II

III

Pos

Unterrichtsthema

Unterrichtseinheiten
(45 min)

1

Hyperbare Physik

1 /1/2

1/2

1/2

2

Tauchbezogene Physiologie (funktionelle Anatomie, Atmung, Gehör, Druckausgleich, Thermoregulation, Immersion)

2

1/2

1/2

3

Hyperbare Pathophysiologie (Blackout-Entstehung (I) incl. Apnoe (I), Psychologie (I/II), Arbeitsleistung/Ausdauer unter Wasser (II))

1

1

-

4

Hyperbare Pathophysiologie (Dekompressionstheorien, Blasen)

1

2

1/2

5

Akute dysbare Erkrankungen. Dekompressionserkrankungen (Barotrauma der Lunge, DCS)

1

2

1/2

6

Chronische dysbare Erkrankungen (Langzeitauswirkungen)

1

2

-

7

Grundlagen der HBO (Wirkungen des hyperbaren Sauerstoffes)

-

1

2

8

Sauerstoffintoxikation

1/2

1

1

9

Inertgaseffekte (Narkose, HPNS)

1/2

1

1/2

10

Medikamente unter Druck

1

1/2

1

11

Druckunabhängige Pathologien beim Tauchen (Hypothermie, Beinahe-Ertrinken, Effekte von Fauna und Flora, Verletzungen und Unfälle im Wasser, der kranke Taucher, klimabedingte und damit verbundene Elektrolyverschiebungen)

1/2

3

-

12

Tödliche Tauchunfälle

1/2

1

-



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2. Tauchtechnik und Sicherheit
           Kurs

I

II

III

Pos

Unterrichtsthema

Unterrichtseinheiten
(45 min)

1

Tauchverfahren (Bell Diving (II))

1 /1/2

1/2

-

2

Tauchverfahren (Self contained underwater breathing apparatus (SCUBA); Oberflächenversorgung; Bell; Transfer unter Druck (TUP); Oberflächen-Dekompression (SurD); O2-Dekompression; Mischgastauchen)

1/2

1/2

-

3

Taucher (Sporttauchen: SCUBA, Technical Diving und Tieftauchen, Apnoe-Tauchen, Berufstauchen: Offshore-Tauchen, Inshore-Tauchen, wissenschaftliches Tauchen, Tauchen für Medien, Sporttauchlehrer, Druckluftarbeit, Astronauten)

1/2

1/2

-

4

Tauchausrüstung (SCUBA, Surface supplied underwater breathing apparatus (SSUBA), Mischgastauchen, Rebreather, Überwachungstechnik, Werkzeug, Anzüge)

1/2

1/2

-

5

Tauchtabellen, Tauch-Computer (inkl. Bergseetauchen, Oberflächenpause, Deko für Druckkammer-Begleiter (II/III))

1

2

1

6

Vorschriften und Standards für Taucher (VBG 39, DLV)

1

-

-

7

Sicherheitsplanung /Management (Überwachung), Reisemedizin (I), DAN (II)

1

1

-


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3. Tauchtauglichkeit

           Kurs

I

II

III

Pos

Unterrichtsthema

Unterrichtseinheiten
(45 min)

1

Tauglichkeitskriterien und Kontraindikationen (für Taucher, Druckluftarbeiter, HBO-Patienten und Druckkammerpersonal)

4

-

2

2

Tauchtauglichkeitsuntersuchung (Diagnostik)

1

-

1

3

Tauglichkeitsstandards und Regeln (Berufs- und Sporttaucher), G 31

1

-

1


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4. Tauchunfälle

           Kurs

I

II

III

Pos

Unterrichtsthema

Unterrichtseinheiten
(45 min)

1

Tauchunfälle/Tauchzwischenfälle (Diagnostik und präklinische Versorgung inkl. HNO, Barotraumen und HLW), Transport, DAN, nasse Rekompression und Transport-Druckkammer (II)

1/2

2

1

2

Klinisches Tauchunfallmanagement (Diagnostik, Patientenversorgung und Follow up)

-

2

-

3

Tauchunfall-Management (Differentialdiagnose)

1/2

-

4

HBO-Therapie für Tauchunfälle (Tabellen, Strategien)

1/2

-

5

Rehabilitation behinderter Taucher

-

1

-


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5. Klinische HBO-Therapie

           Kurs

I

II

III

Pos

Unterrichtsthema

Unterrichtseinheiten
(45 min)

1

Druckkammertechnik (Multiplace, Monoplace, Transportdruckkammer, nasse Rekompression)

-

2

1

2

HBO: absolute Indikationen:
II: DCS u. AGE
III: DCS (1 UE), AGE (1 UE), CO-Intoxikation (2 UE), Gasbrand-Infektion (2 UE)

-

1/2

6

3

HBO: empfohlene Indikationen:
Crush-Verletzung u. Kompartment-Syndrom (2 UE), Verbrennung (1 UE), nekrot. Weichteil-Infektionen (1 UE), Osteomyelitis (1 UE), Osteoradionekrose, Weichteilradionekrosen u. osteointegrierte Implantate (4 UE), krit. Lappen u. Grafts (1 UE), Diab. Fußsyndrom (2 UE), Hirnabszess (1 UE), Hörsturz u. Lärmtrauma (1 UE)

-

-

14

4

HBO: experimentelle u. anekdotische Indikationen Retina-Art.-Verschluß (1/2 UE), pAVK-, CVI- u. Dekubitus-Ulzera (1 UE), Anämie, MS, Migräne, Apoplex, Myocardinfarkt etc. (1 1/2 UE)

-

-

3

5

Datensammlung - Statistik - Auswertung

-

1

1

6

Allgemeine Basistherapie (Pflege)

-

1

2

7

Diagnose-, Überwachungs- und Therapie-Geräte in der Druckkkammer, tcPO2-Mapping (III)

-

2

3

8

Risikoabschätzung, Zwischenfall-Überwachung und Notfallplan in Druckkammern, Brandschutz

-

1

2

9

Sicherheits-Bestimmungen, Medizinproduktegesetz (MPG)

-

1

1

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6. Verschiedenes

           Kurs

I

II

III

Pos

Unterrichtsthema

Unterrichtseinheiten
(45 min)

1

Forschungsstandards

-

1/2

-

2

Ausbildungsprogramm für Assistenzpersonal

-

1

-

3

Management / Organisation eines Druckkammerzentrums

1

4

Schriftliche Prüfung 

1

2


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7. Praktische Übungen

           Kurs

I

II

III

Pos

Unterrichtsthema

Unterrichtseinheiten
(45 min)

1

Nachweis der Druckkammer-Tauglichkeit des Kurs-Teilnehmers

-

ja

ja

2

HLW

-

1

-

3

Praxis in Erster Hilfe am Unfallort (Tauchunfälle), Umgang mit verschiedenen Sauerstoff-Geräten

-

1

-

4

Praktische Übungen zu Tauchtauglichkeitsuntersuchungen (Untersuchungstechniken: Lungenfunktion, Ergometrie, Otoskopie, Parazentese (II/III))

2

1

2

5

Demo: Berufstauchen

1

1

-

6

Demo: HBO-Therapie (Druckkammerfahren, Technik-Checklisten, Patienten-Check)

-

2

2

7

Praxis der HBO-Therapie (inkl. Druckkammer-Test)

-

5

9


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8. Freie Themen

          

3

3

3


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Unterrichts-Umfang

           Kurs

I

II

III

 

Unterrichtseinheiten
(45 min)

 

Theorie UE

27

45 1/2

51 1/2

 

Praktische Übungen UE

3

11

13

 

Summe UE

30 

56 1/2

64 1/2



C. Anerkennung der Kursleitung durch die GTÜM e.V.

Der Leiter eines Kurses nach GTÜM-Richtlinien muss zum Zeitpunkt der Kursdurchführung selbst das Diplom "Tauch- und Hyperbarmedizin / Diving and Hyperbaric Medicine Consultant (GTÜM e.V.)" besitzen.  

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D. Anerkennung von Kursen durch die GTÜM e.V.

  1. Der Leiter eines Kurses hat
    - einen detaillierten Stundenplan mit Nennung der Referenten vorzulegen, der erkennbar das
      entsprechende Curriculum gemäß GTÜM e.V. abdeckt.
    - ein Muster der Abschlussprüfung
    - eine Musterlösung für die Abschlussprüfung
    - seinen Bewertungsschlüssel mit Bestehensgrenze hierzu
    - sowie sein gültiges Diplom "Tauch- und Hyperbarmedizin (GTÜM e.V.)"
       vorzulegen.
  2. Ab 01.01.2005 müssen alle Stundenpläne folgende Bedingungen erfüllen:
    - höchstens 8 theoretische Unterrichtseinheiten pro Tag
    - höchstens 10 Unterrichtseinheiten insgesamt pro Tag
  3. Eine zeitgerechte Benachrichtigung des Kursleiters über die Anerkennung seines geplanten Kurses ist nur möglich,
    wenn der GTÜM e.V. die genannten Unterlagen 12 Wochen vor Kursbeginn vorliegen.
  4. Für die Bearbeitung der o.g. Kursunterlagen wird eine Gebühr von EUR 200,- fällig, die Bearbeitung erfolgt nicht vor
    Eingang der Gebühr.
  5. Die Gebühr (s. vorheriger Punkt) entfällt, wenn der betreffende Kurs mit dem gleichen Stundenplan und den gleichen Referenten durchgeführt wird wie bei einem bereits zuvor genehmigten Kurs. Die Punkte 1, 2 und 3 bleiben hiervon unberührt.  

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E. Bestätigung der Vermittlung der Kursinhalte

  1. Der Kursleiter hat den Kursteilnehmern zu Beginn des Kurses einen Bewertungsbogen nach Muster der GTÜM e.V. auszuhändigen, auf dem der Kursteilnehmer zu jeder Unterrichtseinheit vermerkt, ob die Unterrichtsinhalte vom
    Referenten umfassend und klar dargestellt wurden.
  2. Die Bewertungsbögen sind vom Kursteilnehmer zu unterzeichnen. Der Teilnehmer legt den Bogen der GTÜM e.V. vor.  

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F. Ausstellung der Diplome durch die GTÜM e.V.

Diplome können von der GTÜM e.V. nur ausgestellt werden, wenn

  1. der qualifizierende Kurs (bei Diplom I: Kurs I, bei Diplom II: Kurs II, bei Diplom III: Kurs III) innerhalb der letzten 12 Monate vor Antragstellung absolviert wurde,
  2. der Kurs und die Abschlußprüfung von der GTÜM e.V. anerkannt wurden, oder bei ausländischen Kursen die Ausbildung nach vergleichbaren Kursinhalten (z.B. nach EDTC/ECHM-Richtlinien) erfolgte und eine Anerkennung nach vergleichbaren Beurteilungsgrundsätzen durch die nationale wissenschaftliche Fachgesellschaft für Tauch- und Hyperbarmedizin im betreffenden Land vorliegt,
  3. der GTÜM e.V. der vollständig ausgefüllte Bewertungsbogen des Kursteilnehmers vorliegt,
  4. der Kandidat alle genannten Unterlagen vorlegt. Urkunden wie z.B. die Approbations-Urkunde sind ausschließlich in nicht-beglaubigter Kopie zu schicken. Der Nachweis der Anzahl von Tauchtauglichkeitsuntersuchungen kann z.B. als Selbstauskunft erfolgen.
    Adresse: GTÜM e.V. Geschäftsstelle, Frau Gabriele Erhard, BG-Unfallklinik, Prof.-Küntscher-Str. 8,
    D-82418 Murnau

    und
  5. der Kandidat für Erst-Diplomierungen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,- (GTÜM-Mitglieder) oder EUR 125,- (Nichtmitglieder) auf das Konto der GTÜM e.V. überweist
    Bankverbindung: GTÜM e.V., Taunus-Sparkasse Eschborn, BLZ 512 500 00, Konto 41398060, IBAN: DE07 5125 0000 0041 3980 60, BIC (SWIFT): HELADEF1TSK
    oder
    für Wiederholungs-Diplomierungen oder Umschreibungen im Rahmen der Übergangsregelungen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25,- (GTÜM-Mitglieder) bzw. EUR 100,- (Nichtmitglieder) auf das o.g. Konto der GTÜM e.V. überweist.
  6. In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand der GTÜM e.V. von diesen Bestimmungen abweichen, wenn dem Sinn und Zweck der Regelung auf andere Weise entsprochen wird.   

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G. Auffrischungs-Kurse und Weiterbildungsveranstaltungen

  1. Diplome I und II: Für Auffrischungs-Kurse über Inhalte von Kurs I gelten die o.g. Bestimmungen über die Anerkennung der Kurse durch die GTÜM e.V. incl. Bewertungsbogen sinngemäß. Kursleiter haben angesichts der Kürze dieser Kurse unbedingt die Ausgewogenheit und Zielorientierung der behandelten Themen zu berücksichtigen. Für die Bearbeitung von Auffrischungs-Kursen wird analog zu Punkt F 5 eine Gebühr von 50,- EUR erhoben.
  2. Diplome I und II: Einzelne Auffrischungs-Kurse können aus beliebig vielen Unterrichtseinheiten bestehen. Für die Diplom-Erneuerung sind insgesamt 16 von der GTÜM anerkannte Unterrichtseinheiten in den letzten 3 Jahren nachzuweisen.
  3. Diplome I und II: Alternativ können Auffrischungs-Unterrichtseinheiten auch durch Teilnahme an anderen, von der GTÜM anerkannten Veranstaltungen erworben werden. Folgende Kongresse und Workshops werden pauschal anerkannt:
    - UHMS-Kongresse mit jeweils 16 Unterrichtseinheiten
    - EUBS-Kongresse mit jeweils 12 Unterrichtseinheiten
    - GTÜM e.V.-Kongresse mit jeweils 12 Unterrichtseinheiten
    - GTÜM e.V.-Workshops mit jeweils 8 Unterrichtseinheiten
    Die Anerkennung anderer Weiterbildungs-Veranstaltungen auf ihre Anerkennung für Auffrischungs-Unterrichtseinheiten prüft die GTÜM e.V. auf Antrag.
  4. Diplom III: Kongresse von UHMS, EUBS und GTÜM e.V. sowie Workshops der GTÜM e.V. werden pauschal anerkannt. Die Anerkennung anderer Weiterbildungs-Veranstaltungen für die Erneuerung des Diploms prüft die GTÜM e.V. auf Antrag.  

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H. Übergangsregelungen

  1. Nach dem 31.12.2003 werden von der GTÜM e.V. keine Anträge auf Diplome nach den Richtlinien von 1996 mehr bearbeitet.
  2. Die nach den Richtlinien von 1996 erteilten Diplome der GTÜM e.V. behalten ihre Gültigkeit auch nach Inkrafttreten der hier vorliegenden Richtlinien. Regelmäßige Erneuerungen dieser Diplome sind nicht vorgesehen.
  3. Für die Funktion des Ärztlichen Leiters einer therapeutischen HBO-Druckkammer fordert die GTÜM e.V. ab 01.01.2004 die Qualifikation "Tauch- und Hyperbarmedizin" oder "Leitender Druckkammerarzt" nach den Übergangsregelungen bis zum 31.12.2003.
  4. Für Wiederholungs-Diplomierungen des Diploms "Leitender Druckkammerarzt" gelten folgende Bedingungen:
    - Gültigkeit 3 Jahre
    - Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an entsprechenden Kongressen, Seminaren und
      Workshops
      (z.B. UHMS, EUBS oder GTÜM) in den letzten drei Jahren
    - Nachweis der ununterbrochenen ärztlichen Leitung eines HBO-Druckkammerzentrums mit
      laufendem Betrieb in den letzten drei Jahren   

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Anhang

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