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Weiterbildungsordnung der GTÜM e.V. für tauch- & hyperbarmedizinische Qualifikationen von Ärzten
(Fassung vom 01.08.2012)


Vorwort

Im Jahr 1996 hat die GTÜM erstmals Richtlinien für die tauch- und hyperbarmedizinische Weiterbildung von Ärzten herausgegeben. Damals geschah dies mit dem Ziel einer führbaren Zusatzbezeichnung für unseren Fachbereich. In einem Ausschuss unter der Leitung von Dr. Bettinghausen wurden in Anlehnung an vergleichbare Bestimmungen für die Anerkennung als Flugmediziner Unterrichtskonzepte und Erfahrungen der führenden Weiterbildungszentren in Deutschland zusammengeführt.
Nach diesen Standards wurden in den letzten Jahren Hunderte von Ärzten zu Taucherärzten und Hyperbarmedizinern weitergebildet. Das Ziel einer führbaren Zusatzbezeichnung konnte bis heute leider nicht verwirklicht werden. In dieser Situation befinden wir uns aber gemeinsam mit vielen anderen Fachgesellschaften.

In die Überlegungen für die Erstellung neuer Richtlinien floss vieles ein: Erfahrungen der bisher weitergebildeten Kollegen und Erfahrungen der Weiterbilder mit den bisherigen Richtlinien, zunehmende Bestrebungen nach kontinuierlicher medizinischer Weiterbildung (´continuous medical education´), die Vergleichbarkeit der Diplome von Schwester-Fachgesellschaften im europäischen Umfeld und die gegenseitige Anerkennung dieser Diplome, sowie die Sicherung des Weiterbildungsniveaus und die Verbesserung der Qualitätskontrolle.

Wir bitten Sie, Ihre Fragen rund um Diplome sowie alle Anträge (Erstanträge, Diplomverlängerungen) direkt per Email an diplome@gtuem.org zu richten.

A Diplome


I Diplom „Tauchtauglichkeits-Untersuchungen“ (Medical Examiner of Divers)
  1. Nachweis, dass der Antragsteller in Deutschland gemäß Bundesärzteordnung als Arzt/Ärztin approbiert ist oder nach § 2 Abs. 2, 3 oder 4 zur Ausübung des ärztlichen Berufs in Deutschland befugt ist. Die entsprechende Anerkennung durch eine Landesärztekammer ist vorzulegen.
  2. Erfolgreiche Absolvierung eines von der GTÜM e.V. anerkannten Kurs I,
  3. Tauchausbildung (CMAS*, PADI OWD oder äquivalent, Ausnahmen möglich, wenn eine substantiierte Begründung für das Erfordernis der Diplomerteilung vorgelegt wird),
  4. Gültigkeit 5 Jahre ab Absolvierung des von der GTÜM e.V. anerkannten Kurs I (Näheres zur Antragstellung unter Punkt F),
  5. Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Diploms um weitere 5 Jahre bei:
  • Nachweis von 20 Untersuchungen von Tauchern nach GTÜM-Richtlinien oder Druckkammer-Tauglichkeiten in den letzten 5 Jahren,
  • Nachweis von 16 GTÜM-Fortbildungspunkten in den letzten 5 Jahren.
  • Die Gültigkeitsdauer des Diploms gilt für weitere 5 Jahre ab dem Ablaufdatum des vorhergehenden Diploms.
  • Eingang des Antrags auf Verlängerung unter Vorlage der vorgenannten Nachweise bis zum Ablauf der Gültigkeit des Diploms bei der Geschäftsstelle der GTÜM e.V (Näheres zur Antragstellung unter Punkt G).
  • Bei Eingang des Antrags auf Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit des Diploms bei der Geschäftsstelle der GTÜM e.V. wird statt 16 GTÜM-Fortbildungspunkten die erneute Absolvierung eines von der GTÜM e.V. anerkannten Kurs I erforderlich.
IIa „Taucherarzt“-Diplom (Diving Medicine Physician)
  1. Diplom „Tauchtauglichkeits-Untersuchungen“ (GTÜM e.V.) oder Vorlage aller für die Erteilung eines Diploms „Tauchtauglichkeits-Untersuchungen“ (GTÜM e.V.) erforderlichen Unterlagen,
  2. Erfolgreiche Absolvierung eines von der GTÜM e.V. anerkannten Kurs IIa,
  3. Drei Monate ärztl. Tätigkeit in einer Anästhesieabteilung oder auf einer Intensivstation in Deutschland oder Fachkunde Rettungsdienst oder Zusatzbezeichnung Notfallmedizin, ausländische Nachweise können nur in begründeten Ausnahmefällen und nach positiver Einzelfallprüfung der Äquivalenz anerkannt werden,
  4. Gültigkeit 5 Jahre ab Absolvierung des von der GTÜM e.V. anerkannten Kurs IIa (Näheres zur Antragstellung unter Punkt F),
  5. Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Diploms um weitere 5 Jahre bei:
  • Nachweis von 20 Untersuchungen von Tauchern nach GTÜM-Richtlinien oder Druckkammer-Tauglichkeiten in den letzten 5 Jahren,
  • Nachweis von 16 GTÜM-Fortbildungspunkten in den letzten 5 Jahren.
  • Die Gültigkeitsdauer des Diploms gilt für weitere 5 Jahre ab dem Ablaufdatum des vorhergehenden Diploms.
  • Eingang des Antrags auf Verlängerung unter Vorlage der vorgenannten Nachweise bis zum Ablauf der Gültigkeit des Diploms bei der Geschäftsstelle der GTÜM e.V (Näheres zur Antragstellung unter Punkt G).
  • Bei Eingang des Antrags auf Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit des Diploms bei der Geschäftsstelle der GTÜM e.V. wird statt 16 GTÜM-Fortbildungspunkten die erneute Absolvierung eines von der GTÜM e.V. anerkannten Kurs IIa erforderlich.

IIb „Druckkammerarzt“-Diplom (Hyperbaric Medicine Physician)
  1. „Taucherarzt“-Diplom (GTÜM e.V.),
  2. Erfolgreiche Absolvierung eines von der GTÜM e.V. anerkannten Kurs IIb,
  3. 6 Monate ärztl. Tätigkeit in einer Anästhesieabteilung oder auf einer Intensivstation in Deutschland, ausländische Nachweise können nur in begründeten Ausnahmefällen und nach positiver Einzelfallprüfung der Äquivalenz anerkannt werden,
  4. 6 Monate ärztl. Tätigkeit an einem von der GTÜM e.V. anerkannten Druckkammerzentrum,
  5. Gültigkeit 5 Jahre ab Absolvierung des von der GTÜM e.V. anerkannten Kurs IIb (Näheres zur Antragstellung unter Punkt F),
  6. Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Diploms um weitere 5 Jahre bei:
  • Nachweis der Teilnahme an 2 anerkannten Kongressen/Konferenzen in den letzten 5 Jahren,
  • Nachweis ärztlicher Tätigkeit an einem von der GTÜM e.V. anerkannten HBO-Druckkammerzentrum während der letzten 5 Jahre, alternativ Nachweis einer 80 Std. Hospitation als Arzt an einem von der GTÜM e.V. anerkannten HBO-Druckkammerzentrum.
  • Die Gültigkeitsdauer des Diploms gilt für weitere 5 Jahre ab dem Ablaufdatum des vorhergehenden Diploms.
  • Eingang des Antrags auf Verlängerung unter Vorlage der vorgenannten Nachweise bis zum Ablauf der Gültigkeit des Diploms bei der Geschäftsstelle der GTÜM e.V (Näheres zur Antragstellung unter Punkt G).
  • Bei Eingang des Antrags auf Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit des Diploms bei der Geschäftsstelle der GTÜM e.V. wird statt der Teilnahme an 2 anerkannten Kongressen/Konferenzen die erneute Absolvierung eines von der GTÜM e.V. anerkannten Kurs IIb erforderlich.

IIc „Leitender Druckkammerarzt“-Diplom
  1. „Druckkammerarzt“-Diplom (GTÜM e.V.) gemäß dieser Weiterbildungsordnung,
  2. Nachweis der ununterbrochenen ärztlichen Leitung eines HBO-Druckkammerzentrums mit regelmäßigem Betrieb (d.h. mindestens 1 Behandlung an 5 Tagen/Woche) seit mindestens einem Jahr,
  3. Gültigkeit 5 Jahre (Näheres zur Antragstellung unter Punkt F),
  4. Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Diploms um weitere 5 Jahre bei:
  • Nachweis der ununterbrochenen ärztlichen Leitung eines HBO-Druckkammerzentrums mit regelmäßigem Betrieb in den letzten 5 Jahren,
  • Nachweis der Teilnahme an 3 anerkannten Kongressen/Konferenzen in den letzten 5 Jahren,
  • Die Gültigkeitsdauer des Diploms gilt für weitere 5 Jahre ab dem Ablaufdatum des vorhergehenden Diploms.
  • Eingang des Antrags auf Verlängerung unter Vorlage der vorgenannten Nachweise bis zum Ablauf der Gültigkeit des Diploms bei der Geschäftsstelle der GTÜM e.V (Näheres zur Antragstellung unter Punkt G).
  • Bei Eingang des Antrags auf Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit des Diploms bei der Geschäftsstelle der GTÜM e.V. wird dieser wie ein Antrag auf erstmalige Ausstellung des Diploms behandelt (Näheres zur Antragstellung unter Punkt F).

III Diplom „Tauch- und Hyperbarmedizin“ (Diving & Hyperbaric Medicine Consultant)
  1. „Taucherarzt“-Diplom (GTÜM e.V.),
  2. “Druckkammerarzt“-Diplom (GTÜM e.V.),
  3. Facharzt-Urkunde,
  4. Mitgliedschaft in der GTÜM e.V.,
  5. Nachweis umfassender Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Tauchmedizin und der hyperbaren Sauerstofftherapie (Erläuterung: Die Erfahrung, die einen Experten auf dem Gebiet der Tauch- und Hyperbamedizin ausmacht, kann nicht in Kursen erworben werden. Kandidaten haben zusammen mit den o.g. Nachweisen ihren Lebenslauf unter besonderer Berücksichtigung der erworbenen spezifischen Erfahrungen und Kenntnisse einzureichen (Tätigkeit an einer HBO-Druckkammer, Management physiologisch-medizinischer Aspekte von Tauchaktivitäten, wissenschaftliche Tätigkeit, Lehrtätigkeit, Veröffentlichungen etc.),
  6. Das Diplom wird durch die GTÜM e.V. in Einzelfallentscheidung verliehen, bei besonderer Qualifikation kann von den genannten Anforderungen abgewichen werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen,
  7. Gültigkeit 5 Jahre (Näheres zur Antragstellung unter Punkt F),
  8. Erneuerung des Diploms um weitere 5 Jahre bei:
  • Nachweis der Teilnahme an 3 anerkannten Kongressen/Konferenzen in den letzten 5 Jahren,
  • Die Gültigkeitsdauer des Diploms gilt für weitere 5 Jahre ab dem Ablaufdatum des vorhergehenden Diploms.
  • Eingang des Antrags auf Verlängerung unter Vorlage der vorgenannten Nachweise bis zum Ablauf der Gültigkeit des Diploms bei der Geschäftsstelle der GTÜM e.V (Näheres zur Antragstellung unter Punkt G).
  • Bei Eingang des Antrags auf Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeit des Diploms bei der Geschäftsstelle der GTÜM e.V. wird dieser wie ein Antrag auf erstmalige Ausstellung des Diploms behandelt (Näheres zur Antragstellung unter Punkt F).

B Kurs-Curricula

Alle Kurse schließen mit einer schriftlichen Prüfung über die Unterrichtsinhalte ab. Für die erfolgreiche Absolvierung eines Kurses ist das Bestehen der Abschlussprüfung erforderlich. Die röm. Ziffern (I/IIa/IIb) in der Spalte “Unterrichtsthema” benennen die Kurse, in denen dieses Einzelthema behandelt werden soll.


1. Physiologie und Pathologie beim Tauchen und bei Überdruckexposition

Kurs
I
IIa
IIb
Pos
Unterrichtsthema
UE
(45 min)
1
Hyperbare Physik
1 /1/2
1/2
1/2
2
Tauchbezogene Physiologie (funktionelle Anatomie, Atmung, Gehör, Druckausgleich, Thermoregulation, Immersion)
2
1/2
1/2
3
Hyperbare Pathophysiologie (Blackout-Entstehung (I) incl. Apnoe (I), Psychologie (I/iIa), Arbeitsleistung/Ausdauer unter Wasser (iIa))
1
1
-
4
Hyperbare Pathophysiologie (Dekompressionstheorien, Blasen)
1
2
1/2
5
Akute dysbare Erkrankungen. Dekompressionserkrankungen (Barotrauma der Lunge, DCS)
1
2
1/2
6
Chronische dysbare Erkrankungen (Langzeitauswirkungen)
1
2
-
7
Grundlagen der HBO (Wirkungen des hyperbaren Sauerstoffes)
-
1
2
8
Sauerstoffintoxikation
1/2
1
1
9
Inertgaseffekte (Narkose, HPNS)
1/2
1
1/2
10
Medikamente unter Druck
1
1/2
1
11
Druckunabhängige Pathologien beim Tauchen (Hypothermie, Beinahe-Ertrinken, Effekte von Fauna und Flora, Verletzungen und Unfälle im Wasser, der kranke Taucher, klimabedingte und damit verbundene Elektrolyverschiebungen)
1/2
3
-
12
Tödliche Tauchunfälle
1/2
1
-
2. Tauchtechnik und Sicherheit

Kurs
I
IIa
IIb
Pos
Unterrichtsthema
UE
(45 min)
1
Tauchverfahren (Bell Diving (ila))
1/2
1/2
-
2
Tauchverfahren (Self contained underwater breathing apparatus (SCUBA); Oberflächenversorgung; Bell; Transfer unter Druck (TUP); Oberflächen-Dekompression (SurD); O2-Dekompression; Mischgastauchen)
1/2
1/2
-
3
Taucher (Sporttauchen: SCUBA, Technical Diving und Tieftauchen, Apnoe-Tauchen, Berufstauchen: Offshore-Tauchen, Inshore-Tauchen, wissenschaftliches Tauchen, Tauchen für Medien, Sporttauchlehrer, Druckluftarbeit, Astronauten)
1/2
1/2
-
4
Tauchausrüstung (SCUBA, Surface supplied underwater breathing apparatus (SSUBA), Mischgastauchen, Rebreather, Überwachungstechnik, Werkzeug, Anzüge)
1/2
1/2
-
5
Tauchtabellen, Tauch-Computer (inkl. Bergseetauchen, Oberflächenpause, Deko für Druckkammer-Begleiter (iIa/iIb))
1
2
1
6
Vorschriften und Standards für Taucher (VBG 39, DLV)
1
-
-
7
Sicherheitsplanung /Management (Überwachung), Reisemedizin (I), DAN (ila)
1
1
-
3. Tauchtauglichkeit

Kurs
I
IIa
IIb
Pos
Unterrichtsthema
UE
(45 min)
1
Tauglichkeitskriterien und Kontraindikationen (für Taucher, Druckluftarbeiter, HBO-Patienten und Druckkammerpersonal)
4
-
2
2
Tauchtauglichkeitsuntersuchung (Diagnostik)
1
-
1
3
Tauglichkeitsstandards und Regeln (Berufs- und Sporttaucher), G 31
1
-
1
4. Tauchunfälle

Kurs
I
IIa
IIb
Pos
Unterrichtsthema
UE
(45 min)
1
Tauchunfälle/Tauchzwischenfälle (Diagnostik und präklinische Versorgung inkl. HNO, Barotraumen und HLW), Transport, DAN, nasse Rekompression und Transport-Druckkammer (Ila)
1/2
2
1
2
Klinisches Tauchunfallmanagement (Diagnostik, Patientenversorgung und Follow up)
-
2
-
3
Tauchunfall-Management (Differentialdiagnose)
1/2
1
-
4
HBO-Therapie für Tauchunfälle (Tabellen, Strategien)
1/2
3
-
5
Rehabilitation behinderter Taucher
-
1
-
5. Klinische HBO-Therapie

Kurs
I
IIa
IIb
Pos
Unterrichtsthema
UE
(45 min)
1
Druckkammertechnik (Multiplace, Monoplace, Transportdruckkammer, nasse Rekompression)
-
2
1
2
HBO-Indikationen
IIa: DCS und AGE, iIb: strongly recommended indications
-
1/2
6
3
HBO: recommended indications
-
-
14
4
HBO: optional indications
-
-
3
5
Datensammlung - Statistik - Auswertung
-
1
1
6
Allgemeine Basistherapie (Pflege)
-
1
2
7
Diagnose-, Überwachungs- und Therapie-Geräte in der Druckkkammer, tcPO2-Mapping (ilb)
-
2
3
8
Risikoabschätzung, Zwischenfall-Überwachung und Notfallplan in Druckkammern, Brandschutz
-
1
2
9
Sicherheits-Bestimmungen, Medizinproduktegesetz (MPG)
-
1
1
6. Verschiedenes

Kurs
I
IIa
IIb
Pos
Unterrichtsthema
UE
(45 min)
1
Forschungsstandards
-
1/2
-
2
Ausbildungsprogramm für Assistenzpersonal
-
1
-
3
Management / Organisation eines Druckkammerzentrums
-
1
1
4
Schriftliche Prüfung
1
2
2
7. Praktische Übungen

Kurs
I
IIa
IIb
Pos
Unterrichtsthema
UE
(45 min)
1
Nachweis der Druckkammer-Tauglichkeit des Kurs-Teilnehmers
-
ja
ja
2
HLW
-
1
-
3
Praxis in Erster Hilfe am Unfallort (Tauchunfälle), Umgang mit verschiedenen Sauerstoff-Geräten
-
1
-
4
Praktische Übungen zu Tauchtauglichkeitsuntersuchungen (Untersuchungstechniken: Lungenfunktion, Ergometrie, Otoskopie, Parazentese (IIa/IIb))
2
1
2
5
Demo: Berufstauchen
1
1
-
6
Demo: HBO-Therapie (Druckkammerfahren, Technik-Checklisten, Patienten-Check)
-
2
2
7
Praxis der HBO-Therapie (Exposition auf 4 bis 6 bar, Teilnahme für Kursteilnehmer freiwillig)
-
5
9
8. Freie Themen

3
3
3
Unterrichts-Umfang

Kurs
I
IIa
IIb
UE
(45 min)
Summe UE
30
56 1/2
64 1/2

C Anerkennung der Kursleitung

Der Leiter eines Kurses nach GTÜM-Richtlinien muß zum Zeitpunkt der Kursdurchführung selbst ein gültiges Diplom „Tauch- und Hyperbarmedizin“ / „Diving and Hyperbaric Medicine Consultant“ (GTÜM e.V.) besitzen.

D Beantragung der Kurs-Anerkennung durch den Kursleiter
(I, IIa, IIb, Refresher)

  1. Der Leiter eines Kurses (s. unter Pkt. C) hat rechtzeitig vor Kursbeginn bei der GTÜM e.V. einen Antrag auf Anerkennung des Kurses zu stellen, dem beizufügen sind :
  • Detaillierter Stundenplan mit Nennung der Referenten, der erkennbar das entsprechende Curriculum gemäß GTÜM e.V. abdeckt,
  • Muster der Abschlussprüfung,
  • Musterlösung für die Abschlussprüfung,
  • Bewertungsschlüssel mit Bestehensgrenze hierzu,
  • Muster des Bewertungsbogens für den Kurs,
  • Gültiges Diplom „Tauch- und Hyperbarmedizin (GTÜM e.V.)“.
  1. Alle Stundenpläne müssen folgende Bedingungen erfüllen:
  • Höchstens 8 theoretische Unterrichtseinheiten pro Tag,
  • Höchstens 10 Unterrichtseinheiten insgesamt pro Tag.
  1. Die Kurse I, IIa und IIb sind in Deutschland durchzuführen, Refresher-Kurse können auch im Ausland durchgeführt werden.
  2. Refresher-Kurse:
  • Refresher-Kurse sind als eigenständige Kurse zu organisieren und müssen aus mindestens 16 anerkannten Unterrichtseinheiten (UE) bestehen.
  • Refresher-Kursinhalte sollen die Vorkenntnisse und Bedürfnisse der Teilnehmer berücksichtigen, reine Wiederholungen von Unterrichten der Ausbildungskurse werden nicht anerkannt.
  • Die für Kurs I, IIa und IIb obligate Erfolgsüberprüfung ist für Refresher-Kurse fakultativ.
  1. Eine zeitgerechte Benachrichtigung des Kursleiters über die Anerkennung seines geplanten Kurses ist nur möglich, wenn der GTÜM e.V. die genannten Unterlagen spätestens 12 Wochen vor Kursbeginn vorliegen.
  2. Für die Bearbeitung des o.g. Antrags auf Anerkennung von Ausbildungs-Kursen (I, IIa, IIb) wird eine Gebühr von € 200,- erhoben, die Bearbeitung erfolgt nicht vor Eingang der Gebühr.
  3. Die Gebühr nach Nr. 6 entfällt, wenn der betreffende Kurs mit dem gleichen Stundenplan und den gleichen Referenten durchgeführt wird wie bei einem bereits zuvor genehmigten Kurs. Die Nummern 1 und 2 bleiben hiervon unberührt,
  4. Für Refresher-Kurse und Weiterbildungs-Veranstaltungen, die von der GTÜM mit Refresher-UE anerkannt wurden, wird keine Gebühr erhoben.

E Qualitätssicherung

  1. Der Kursleiter hat den Kursteilnehmern zu Beginn des Kurses einen Bewertungsbogen nach Muster der GTÜM e.V. (s. Anhang) auszuhändigen, auf dem der Kursteilnehmer zu jeder Unterrichtseinheit vermerkt, ob die Unterrichtsinhalte vom Referenten umfassend und klar dargestellt wurden.
  2. Die Bewertungsbögen sind vom Kursteilnehmer zu unterzeichnen. Der Teilnehmer legt den Bogen der GTÜM e.V. vor.
  3. Der Kursleiter hat für jeden Kurstag eine Anwesenheitsliste zu führen, die von den Teilnehmern zu unterschreiben ist.
    Update 06/2019 - gemäss Vorstandsbeschluss:
    Das Übersenden der Anwesensheitslisten an die Geschäftsstelle nach dem Kurs ist nicht mehr notwendig.
    Folgende Passage entfällt: "Die Anwesenheitslisten sind nach Kursende innerhalb eines Monats im Original an die Geschäftsstelle der GTÜM e.V. zu senden."
  4. Der Kursleiter hat die Kursteilnehmer eingehend über die erforderlichen Schritte für eine Diplom-Erteilung oder -Verlängerung aufzuklären und Ihnen ein Antragsformular (s. Anhang) auszuhändigen.
  5. Zur Qualitätssicherung sind der GTÜM e.V. auf deren Aufforderung sämtliche Kursunterlagen und Unterlagen der Abschlussprüfung vorzulegen.
  6. Der Vorstand der GTÜM e.V. wertet die Bewertungsbögen und ggf. weitere Kursunterlagen aus. Bei mehrfachen Negativbewertungen oder nicht adäquaten kann dem Kursveranstalter und/oder Kursleiter die Anerkennung für künftige Kurse verweigert werden.

F Diplom-Erstantrag

Diplome können von der GTÜM e.V. nur ausgestellt werden, wenn:
  1. der qualifizierende Kurs (bei Diplom I: Kurs I, bei Diplom IIa: Kurs IIa, bei Diplom IIb: Kurs IIb) und die Abschlussprüfung von der GTÜM e.V. anerkannt wurden oder, bei einem ausländischen Kurs in einem EDTC/ECHM-Mitgliedsland, der Kurs den GTÜM-anerkannten Kursen vergleichbar ist und eine vergleichbare, nachvollziehbare Überprüfung und Anerkennung durch die nationale wissenschaftliche Fachgesellschaft für Tauch- und Hyperbarmedizin vorliegt. Die umfassende Nachweispflicht liegt in diesem Fall beim Antragsteller.
  2. der GTÜM e.V. der vollständig ausgefüllte Bewertungsbogen des Kursteilnehmers mit der Antragstellung vorgelegt wird,
  3. der Kandidat mit der Antragstellung Nachweise über das Vorliegen der unter A. genannten Voraussetzungen vorlegt. Urkunden wie z.B. die Approbations-Urkunde sind ausschließlich in nicht-beglaubigter Kopie schicken. Der Nachweis der Anzahl von Tauglichkeitsuntersuchungen kann z.B. als Selbstauskunft erfolgen.

    Bitte senden Sie Ihre Anträge per Post ODER elektronisch an diplome@gtuem.org bzw. an die postalische Adresse der GTÜM:
GTÜM e.V.
Geschäftsstelle
c/o BG-Unfallklinik
Prof.-Küntscher-Str. 8
D-82418 Murnau
  1. der Kandidat für Erst-Diplomierungen eine Bearbeitungsgebühr von € 25,- (GTÜM-Mitglieder) bzw. € 100,- (Nichtmitglieder) auf das Konto der GTÜM e.V. überweist,

    Bankverbindung: GTUEM e.V., Taunus-Sparkasse Eschborn, BLZ 512 500 00, Konto-Nr. 41398060, IBAN: DE07 5125 0000 0041 3980 60, BIC(SWIFT): HELADEF1TSK,

    oder

    für Diplom-Verlängerungen eine Bearbeitungsgebühr Bearbeitungsgebühr von € 50,- (Nichtmitglieder) auf das o.g. Konto der GTÜM e.V. überweist. Diplom-Verlängerungen für GTÜM-Mitglieder sind kostenlos.
  2. In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand der GTÜM e.V. von diesen Bestimmungen abweichen, wenn dem Sinn und Zweck der Regelung auf andere Weise entsprochen wird.

    Wir bitten Sie, alle Fragen rund um Diplome direkt per Email an diplome@gtuem.org zu richten.

G Diplom-Erneuerung

  1. Diplome I und IIa:
  • Für Refresher-Kurse über Inhalte von Kurs I und IIa gelten die o.g. Bestimmungen über die Anerkennung der Kurse durch die GTÜM e.V. sinngemäß.
  • Refresher-Unterrichtseinheiten (UE) können in Refresher-Kursen oder durch Teilnahme an anderen, von der GTÜM anerkannten Veranstaltungen erworben werden.
  • Die komplette Absolvierung eines anerkannten:
    • Kurs I wird als Refresher-Kurs für Diplom I anerkannt,
    • Kurs IIa wird als Refresher-Kurs für Diplom I und Diplom IIa anerkannt,
    • Kurs IIb wird als Refresher-Kurs für Diplom I und Diplom IIa anerkannt.
  • Eine zeitweise Teilnahme an einem anerkannten Kurs I oder Kurs IIa wird nicht als Refresher-Kurs anerkannt.
  • Kongresse von GTÜM e.V., EUBS, UHMS oder SPUMS werden pauschal mit jeweils 16 UE anerkannt. Von der GTÜM e.V. (mit)veranstaltete Fortbildungen werden in Abhängigkeit von Themen und Umfang mit UE anerkannt.
  • Die Anerkennung anderer Weiterbildungs-Veranstaltungen auf ihre Anerkennung für Refresher-UE prüft die GTÜM e.V. auf Antrag.
  1. Diplome IIb, IIc und III:
  • Kongresse und Konferenzen von GTÜM e.V., EUBS, UHMS, ECHM, ICHM, und SPUMS werden pauschal anerkannt.
  • Die Anerkennung anderer Weiterbildungs-Veranstaltungen für die Erneuerung des Diploms prüft die GTÜM e.V. auf Antrag.

H Sonstige Regelungen

  1. Die nach den Richtlinien von 1996 erteilten Diplome der GTÜM e.V. behalten ihre Gültigkeit auch nach Inkrafttreten der hier vorliegenden Richtlinien.
  2. Für nach den Richtlinien von 1996 erteilte Diplome sind regelmäßige Weiterbildungen analog zu den Bestimmungen für Diplome nach der Weiterbildungsordnung von 2002 nur erforderlich, wenn der Diplom-Inhaber einen Eintrag in die so genannte ’Taucherarzt-Liste’ der GTÜM wünscht.
  3. Für die Funktion des Ärztlichen Leiters einer therapeutischen HBO-Druckkammer fordert die GTÜM e.V. das Diplom „Tauch- und Hyperbarmedizin“ (Diplom III) oder das Diplom „Leitender Druckkammerarzt“ (Diplom IIc)

Anhang

  • Checkliste für den Antrag für GTÜM e.V. Diplome I - III (PDF)
  • Beispiel Bewertungsbogen für Kurse nach GTÜM-Richtlinien (PDF)
  • komplette Weiterbildungsordnung incl. Anhängen (PDF)
Kontakt

GTÜM e.V. Geschäftsstelle

c/o BG Klinikum Murnau gGmbH
Professor-Küntscher-Str. 8
D-82418 Murnau am Staffelsee

Tel.: 08841 - 48-2167

geschaeftsstelle@gtuem.org

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