GTÜM-zertifizierte Ärzte für Tauchtauglichkeits-Untersuchungen
Taucherärzte in Ihrer Nähe finden Sie über die Postleitzahl hier in unserer Karte. Die Ärzte in dieser Liste haben der GTÜM ihre tauchmedizinische Qualifikation nachgewiesen, wenn dies unter "Untersuchungen" angegeben ist. Bei den Qualifikationen handelt es sich nicht um von einer Ärztekammer verliehene Qualifikationen, sondern um solche der GTÜM e.V.. Die Liste wird von der Geschäftsstelle der GTÜM e.V. geführt.
Die Angaben erfolgen ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit.
Taucherärzte in Österreich finden Sie auf der Homepage der Österreichischen Gesellschaft für Tauch- und Hyperbarmedizin unter www.oegth.at.
Taucherärzte in der Schweiz finden Sie auf der Homepage der Schweizerischen Gesellschaft für Unterwasser- und Hyperbarmedizin unter www.suhms.org.
Wer kann sich in die Taucherarzt-Liste eintragen lassen?
Grundeintrag
In Übereinstimmung mit der Berufsordnung für Ärzte in den verschiedenen Bundesländern kann jeder Arzt kostenlos mit einem Grundeintrag in die Liste aufgenommen werden. Der Grundeintrag besteht aus Name, PLZ und Ort, in dem sich die Praxis befindet.
Erweiterter Eintrag
Ärzte, die ein gültiges GTÜM-Diplom besitzen ("Tauchtauglichkeits-Untersuchungen", "Taucherarzt", "Druckkammerarzt", Tauch- und Hyperbarmedizin", Tauchmedizin (alt)" oder "Tauch- und Überdruckmedizin (alt)"), können einen erweiterten Eintrag beantragen. Dies ist für GTÜM-Mitglieder kostenlos, für Nicht-Mitglieder der GTÜM kostenpflichtig.
Wenn Sie sich in die Taucherarzt-Liste der GTÜM eintragen lassen möchten, so nutzen Sie bitte unser Anmeldeformular. Wenn Sie eine Korrektur Ihres bereits bestehenden Eintrags in der Taucherarztdatenbank vornehmen wollen, nutzen Sie bitte unser Online-Formular. Bitte beachten Sie, dass eine Änderung Ihrer Adressdaten in der Taucherarztdatenbank AUCH zu einer Änderung der Mitgliederdatei führt und umgekehrt.
Hinweis für hier gelistete Ärzte:
Bitte beachten Sie, innerhalb von 5 Jahren einen Nachweis über Teilnahme an durch die GTÜM- anerkannten Fortbildungen einzureichen (insgesamt 16 Weiterbildungspunkte). Ohne diesen Nachweis wird der Listeneintrag nach Ablauf von 5 Jahren entfernt.
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