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Ausbildungs-Richtlinien der GTÜM e.V. für Assistenzpersonal an therapeutischen HBO-Druckkammerzentren

Druckkammerbediener/-in, medizinische/r Assistent/in für Hyperbarmedizin, intensivmedizinische/r Assistent/-in für Hyperbarmedizin (Stand: 06.04.18)


Vorwort


Seit 2003 sind die die GTÜM e.V. und der Verband Deutscher Druckkammerzentren e.V. (VDD) gemeinsam für die Ausbildung von medizinischem Assistenzpersonal als Druckkammerbediener und hyperbarmedizinische (Intensiv-) Pflegekräfte in Deutschland verantwortlich. Nachdem es deutliche Defizite in der Umsetzung und Zertifizierung gab, wurden die Ausbildungsrichtlinien in 2017/18 überarbeitet. Die aktuell gültigen Richtlinien wurden zunächst in enger Kooperation in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe erstellt und schließlich durch die Vorstände von GTÜM und VDD einvernehmlich abgestimmt.


A. Das Arbeitsumfeld von Assistenzpersonal in der HBO


Zur Sicherung eines qualifiziertenqualitätsorientiertenDruckkammerbetriebes gehören neben Zertifizierung auch die entsprechende Ausbildung aller Mitarbeiter und deren regelmäßige Schulung.

Für den Einsatz von Assistenzpersonal sind folgende Grundsätze zu beachten:
  1. Der Aufenthalt im Überdruck bringt besondere Risiken mit sich. Daher gibt es einige Regelwerke, die Vorgaben für eine solche Tätigkeit definieren: z.B.DGUV Information 207-001 - Sicheres Arbeiten mit therapeutischen Druckkammern.

  2. Grundsätzlich muss jede an einer therapeutischen Druckkammer beschäftigte Person für alle Tätigkeiten zertifiziert sein, die von dieser Person wahrgenommen / durchgeführt werden sollen.

  3. Zum Zeitpunkt der Therapiedurchführung müssen der behandelnde Hyperbarmediziner und die zweite patientenbetreuende Person grundsätzlich drucktauglich sein.

  4. Es muss gewährleistet sein, dass die sich in der Druckkammer in Behandlung befindenden Patienten ständig unter Kontrolle eines medizinisch gebildeten Mitarbeiters sind, d.h. nicht nur unter Aufsicht des ausschließlich als Druckkammerbediener zertifizierten Mitarbeiters.

  5. Entscheidungen über die Durchführung von HBO-Notfallbehandlungen müssen den Status des Patienten und die Richtlinien und Standards von GTÜM und VDD berücksichtigen.




B. Qualifikation des medizinischen Personals vor Ort während einer therapeutischen Druckkammerbehandlung


I. Für Druckkammer-Behandlungen von nicht intensivbehandlungspflichtigen stationären oder ambulanten Patienten und Druckkammer-Behandlung von Notfällen
  • 1 Arzt/Ärztin mit Diplom „Druckkammerarzt“ (GTÜM e.V.) und Diplom „Druckkammerbediener/in“ (GTÜM e. V., VDD e.V.)

  • 1 „Hyperbarmedizinische/r Assistent/in“ (GTÜM e.V. - VDD e.V.)
    oder 1 weiterer Arzt

  • 1 „Druckkammerbediener/in“ (GTÜM e. V., VDD e.V.)

  • Wenn Arzt und Assistenzkraft sich gleichzeitig in der Kammer befinden, ist gemäß Berufsgenossenschaften (DGUV Information 207-001) eine zweite Bedienperson außerhalb der Druckkammer erforderlich.


II. Für Druckkammer-Behandlungen von intensivbehandlungspflichtigen Patienten
  • 1 Arzt/Ärztin mit Diplom „Druckkammerarzt“ (GTÜM e.V.) und Diplom „Druckkammerbediener/in“ (GTÜM e. V., VDD e.V.)

  • 1 „Intensivmedizinische Pflegekraft für Hyperbarmedizin“ (GTÜM - VDD e.V.) oder 1 weiterer Arzt einem Jahr Weiterbildung in Anästhesie oder Intensivmedizin

  • 1 „Druckkammerbediener/in“ (GTÜM e. V., VDD e.V.)

  • Wenn Arzt und Assistenzkraft sich gleichzeitigin der Kammer befinden, ist gemäß Berufsgenossenschaften (DGUV Information 207-001) eine zweite Bedienperson außerhalb der Druckkammer erforderlich.




C. Diplome für medizinisches Assistenzpersonal


Voraussetzungen: siehe bei den jeweiligen Curricula unter Abschnitt D


I. Diplom „Druckkammerbediener/in“ (GTÜM e. V., VDD e.V.)
  • Aufgaben:
    Inbetriebnahme der Druckkammer, Bedienung der Druckkammer, Überwachung der Kammerfahrt und Dokumentation, technisches Notfallmanagement, Außerbetriebnahme der Druckkammer, einfache Wartungsmaßnahmen, Beseitigung kleiner Störungen, Kontrollen der technischen Einrichtungen der Druckkammer-Anlage, Einhaltung der MPG-Richtlinien

II. Diplom „medizinische/r Assistent/in für Hyperbarmedizin“ (GTÜM e.V., VDD e.V.)
  • Aufgaben:

    Betreuung nicht intensivpflichtiger ambulanter und stationärer Patienten in und außerhalb der HBO-Druckkammer


III. Diplom „Intensivmedizinische Assistent/in für Hyperbarmedizin“(GTÜM e.V., VDD e.V.)
  • Aufgaben:

    Betreuung intensivpflichtiger und nicht intensivpflichtiger ambulanter und stationärer
    Patienten in und außerhalb der HBO-Druckkammer




D. Kurs-Curricula


Alle Kurse schließen mit einer schriftlichen Prüfung über die Unterrichtsinhalte ab. Für die erfolgreiche Absolvierung eines Kurses ist das Bestehen der Abschlussprüfung erforderlich.

(Die Übersicht über die Curricula können Sie auch hier als pdf- Dokument laden, aus Caisson 3/2018)





E. Anerkennung der Kursleitung


Der Leiter eines Kurses nach diesen Richtlinien muss zum Zeitpunkt der Kursdurchführung selbst das Diplom "Tauch- und Hyperbarmedizin / Consultant for Diving and Hyperbaric Medicine" besitzen.




F. Anerkennung von Ausbildungen


  1. Der Leiter eines Kurses hat einen detaillierten Stundenplan mit Nennung der Referenten vorzulegen, der erkennbar das entsprechende Curriculum abdeckt. Der Leiter hat weiter ein Muster der Abschlussprüfung, eine Musterlösung, seinen Bewertungsschlüssel mit Bestehensgrenze hierzu, sowie sein Diplom „Tauch- und Hyperbarmedizin (GTÜM e.V.)“ vorzulegen. Es werden nicht mehr als 8 theoretische UE pro Unterrichtstag und nicht mehr als 10 UE insgesamt pro Unterrichtstag anerkannt
  2. Eine zeitgerechte Benachrichtigung des Kursleiters über die Anerkennung seines geplanten Kurses ist nur möglich, wenn dem VDD die genannten Unterlagen 8 Wochen vor Kursbeginn vorliegen.
  3. Für die Bearbeitung der o.g. Kursunterlagen wird eine Gebühr von € 100,- fällig, die Bearbeitung erfolgt nicht vor Eingang der Gebühr.
  4. Die Gebühr nach Nr. 3 entfällt, wenn der betreffende Kurs mit dem gleichen Stundenplan und den gleichen Referenten durchgeführt wird wie bei einem bereits zuvor genehmigten Kurs. Die Nummern 1 und 2 bleiben hiervon unberührt.



G. Bestätigung der Vermittlung der Kursinhalte


  1. Der Kursleiter hat den Kursteilnehmern zu Beginn des Kurses einen Bewertungsbogen auszuhändigen, auf dem der Kursteilnehmer zu jeder Unterrichtseinheit vermerkt, ob die Unterrichtsinhalte vom Referenten umfassend und klar dargestellt wurden.
  2. Die Bewertungsbögen sind vom Kursteilnehmer zu unterzeichnen, vom Kursleiter ist die Kenntnisnahme zu bestätigen. Der Teilnehmer legt den Bogen dem VDD bei Diplomantrag vor.



H. Ausstellung der Diplome


Diplome können nur ausgestellt werden, wenn


  1. der jeweils letzte, qualifizierende Ausbildungsabschnitt innerhalb der letzten 12 Monate vor Antragstellung absolviert wurde,
  2. der Kurs und die Abschlußprüfung anerkannt wurden
  3. der Kandidat folgende Unterlagen vorlegt:

  • Zeugnis über die erfolgreiche Kursteilnahme
  • Nachweis der vorangehenden Berufsausbildungen
  • unterschriebener Bewertungsbogen für den Kurs
  • Zeugnis über die Praxisnachweise
  • Überweisungsbeleg für die Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro pro Diplom an:
    Deutsche Apotheker- und Ärztebank: Verband deutscher Druckkammerzentren VDD e.V.
    IBAN: DE71300606010008005745
    Swift /BIC: DAAEDEDD



Anhang

  • Beispiel Bewertungsbogen für Kurse nach GTÜM-Richtlinien


Kontakt

GTÜM e.V. Geschäftsstelle

c/o BG Klinikum Murnau gGmbH
Professor-Küntscher-Str. 8
D-82418 Murnau am Staffelsee

Tel.: 08841 - 48-2167

geschaeftsstelle@gtuem.org

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