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Tauchtauglichkeit
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Tauchtauglichkeit
Tauchtauglichkeit
Informationen zur Tauchtauglichkeit

Wie oft sollten Sie sich untersuchen lassen?

Das Sporttauchen erfreut sich zunehmender Beliebtheit, und die Zahl der Tauchanfänger wie auch der erfahrenen Taucher steigt weiterhin an. Um Tauchunfällen vorzubeugen, werden seit einiger Zeit regelmäßige medizinische Kontrollen empfohlen oder sogar vorgeschrieben.

Das Untersuchungsintervall ist vom Lebensalter abhängig. Die GTÜM empfiehlt die Untersuchung:

  • spätestens nach 3 Jahren, wenn Sie zw. 18 und 39 Jahre alt sind
  • spätestens nach 1 Jahr, wenn Sie unter 18 Jahre alt sind.
  • spätestens nach 1 Jahr, wenn Sie 40 Jahre o. älter sind.

Wer darf Zeugnisse zur Tauglichkeit Sporttauchen ausstellen?

Die offiziellen Tauglichkeitszertifikate der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) und der Österreichischen Gesellschaft für Tauch- und Hyperbarmedizin (ÖGTH) dürfen von allen Ärzten, die sich an die aktuellen Empfehlungen der Gesellschaften halten, ausgestellt werden.

Die GTÜM unterhält eine online abrufbare Datenbank mit GTÜM Ärzten in Deutschland, die fachkundig Tauchtauglichkeitsuntersuchungen durchführen.

Die ÖGTH unterhält eine online abrufbare Liste mit ÖGTH Ärzten in Österreich, die fachkundig Tauchtauglichkeitsuntersuchen durchführen.

Empfehlungen zur Tauchtauglichkeit der GTÜM e.V.

Die aktuellen Empfehlungen der GTÜM e.V. zur Tauchtauglichkeit sind als Buch veröffentlicht unter dem Namen:

Checkliste Tauchtauglichkeit -
Untersuchungs-Standards und Empfehlungen
der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM)
und der Österreichischen Gesellschaft für Tauch- und Hyperbarmedizin (ÖGTH)



(Gentner-Verlag, 2. vollständig überarbeitete Ausgabe, 384 Seiten, € 40,–)

zur Onlinebestellung (externe Webseite)

Untersuchungsbögen und Zertifikat für die Tauchtauglichkeit

Untersuchungsbogen und Zertifikat tragen das Copyright © der GTÜM e.V. und der ÖGTH. Die Weitergabe über elektronische Medien außerhalb von www.gtuem.org und www.oegth.at ist untersagt.

Hinweis: Die Zertifikate dürfen nur von Ärzten verwendet werden, die sich an die die Standards für die Tauchtauglichkeit von GTÜM und ÖGTH halten.

PDF Versionen:

pdf Ärztliches Zeugnis: Tauglichkeit für das Sporttauchen Leerformular (52 KB)

pdf GTÜM/ÖGTH Untersuchungsbogen Leerformular (76 KB)

pdf Ärztliches Zeugnis: Tauglichkeit für das Sporttauchen Ausfüll-Formular (73 KB)

pdf GTÜM/ÖGTH Untersuchungsbogen Ausfüll-Formular (112 KB)

Ausbildungsmöglichkeiten für Ärzte

Die tauchmedizinischen Fachgesellschaften von Deutschland, Österreich und der Schweiz bieten speziell zugeschnittene Ausbildungsmöglichkeiten an, die für Ärzte aller Fachrichtungen zugänglich sind und das für die tauchmedizinische Untersuchung notwendige Wissen vermitteln. Die zuständigen nationalen medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften übernehmen damit ein gehöriges Maß an Verantwortung und die durch sie qualifizierten Ärzte haben ihrerseits die Verpflichtung zur Fortbildung übernommen.

Zum Thema Abrechnungsmöglichkeit der Tauchtauglichkeitsuntersuchung hat die GTÜM eine Empfehlung ausgearbeitet.

Negative Erfahrungen mit nicht fachkundigen Ärzten

Untersuchungen der Tauchtauglichkeit von Sporttauchern werden noch zu häufig von Ärzten durchgeführt, die sich in keiner Weise dazu qualifiziert haben oder deren entsprechender Kursus ein Jahrzehnt zurück liegt. Das führt zu der paradoxen und peinlichen Situation, dass der gut informierte Sporttaucher über den erforderlichen Untersuchungsgang und die im Einzelfall zu bedenkenden Kontraindikationen auch schon mal deutlich besser Bescheid weiß, als der eigentlich damit beauftragte Arzt.

Hierzu ein authentisches Beispiel aus einer Vielzahl von Zuschriften aus der Sporttaucherszene, wobei die Namen der beteiligten Personen bekannt sind, hier aber verständlicherweise nicht genannt werden können.
Kontakt

GTÜM e.V. Geschäftsstelle

c/o BG Klinikum Murnau gGmbH
Professor-Küntscher-Str. 8
D-82418 Murnau am Staffelsee

Tel.: 08841 - 48-2167

geschaeftsstelle@gtuem.org

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