Sollten Sie Ihren Antrag noch nicht gestellt haben, nutzen Sie die Zeit bis zum 31.12.2021
Wir gehen davon aus, daß ab dem neuen Jahr wieder genügend Fortbildungen angeboten werden. Folgende Regelungen wurden getroffen: • GTÜM-Diplome, die mindestens bis zum 1.1.2020 gültig waren, werden pauschal in ihrer Gültigkeit bis zum 31.12.2021 verlängert. • Für diese Regelung besteht kein Anspruch auf erneute Ausstellung eines Diploms mit der geänderten Gültigkeit; die entsprechende Mitteilung der GTÜM (auf www.gtuem.org und im Caisson veröffentlicht) gilt zusammen mit dem Diplom. • Für ablaufende Diplome ab dem Ablaufdatum 01.01.2022 bis 31.12.2025 kann im begründeten Einzelfall auf Antrag eine Kulanz von 6 Monaten gewährt werden. • Nach Beantragung der Diplomverlängerung mit den erforderlichen Fortbildungspunkten werden die Diplome um 5 Jahre ab dem Datum der letzten Fortbildung verlängert. Die genannten Regelungen gelten nicht für GTÜM-Diplome, die bis zum 31.12.2019 gültig waren. Sie können dieses Dokument hier herunterladen.