Bei einer Infektion mit dem Erreger SARS-CoV2 erlischt zunächst eine vorhandene Tauchtauglichkeit.
Die (Wieder)Erteilung der Tauchtauglichkeit nach Ende der Erkrankung sollte ausschließlich durch einen tauchmedizinisch qualifizierte/n Ärztin/Arzt erfolgen. Das reine Abklingen der Symptome, wie bei einem grippalen Infekt, ist nicht ausreichend.
Für die (Wieder)Erteilung der Tauchtauglichkeit werden im Folgenden Handlungsempfehlungen gegeben, welche den Wissensstand im 1. Quartal 2022 darstellen.
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Hier geht es direkt zu den neuen Empfehlungen. Das dazugehörige Flowchart finden Sie hier.